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Einzelabnahme

Die Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO  ist ein spezielles Prüfverfahren für Fahrzeuge, die keine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen oder bei denen wesentliche Änderungen vorgenommen wurden. Sie dient dazu, die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Unser erfahrenes Team bei KFZ Baum führt Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO durch und unterstützt Sie dabei, Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß zuzulassen. Wir prüfen Ihr Fahrzeug gründlich und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Weitere Informationen zur Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO finden Sie auf der GTÜ-Website:

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