Damit ein Fahrzeug zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden kann, muss es einem genehmigten Typ entsprechen.
Vollständige Fahrzeuge, die serienmäßig in Europa und/oder für den europäischen Markt produziert werden, besitzen im Normalfall eine EU- oder EG-Typgenehmigung, ältere Fahrzeuge eine nationale Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Eine Zulassung ist ohne weitere Begutachtung möglich.