Eintragungen
Änderungsabnahmen
Bei Änderungsabnahmen gemäß §19(3) StVZO gilt grundsätzlich: Wenn durch eine Änderung an Ihrem Fahrzeug eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, sich die genehmigte Fahrzeugart ändert oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert, kann die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erlöschen.
Dem Wunsch sein Fahrzeug nach den eigenen Vorstellungen individuell zu gestalten, stehen heute eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Auswahl. Egal ob Sie sich für Alu-Felgen, Tieferlegung oder Leistungssteigerung entscheiden, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Benötigen Sie Hilfe, dann setzen Sie sich bitte vor dem Umbau mit uns in Verbindung, wir informieren Sie gerne, welche Unterlagen (z.B. ABE, Teilegutachten, o.ä.) sie brauchen und was Sie bei bestimmten Kombinationen wie z. B. Alu-Räder in Verbindung mit einem Sportfahrwerk und/oder einem Sonderlenkrad zu beachten haben.
Tuning: Das sollten Sie beachten
Alu-Felgen, Tieferlegung oder Leistungssteigerung sind generell erlaubt. Allerdings gibt es gewisse Dinge zu beachten. Das Wichtigste finden Sie hier: Tuning Hinweise