Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung wird umgangssprachlich oft als "TÜV" bezeichnet, heißt aber tatsächlich Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO, oder kurz "HU".
Diese Unterlagen benötigen Sie
Wenn Ihr Fahrzeug zugelassen ist:
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Original
- Haben Sie den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung verlegt, dann:
Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Original
Wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet ist:
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Original
Bitte beachten Sie auch:
- Sollten Änderungen am Fahrzeug vorgenommen worden sein, die nicht in den Fahrzeugpapieren dokumentiert sind (Räder, Lenkrad, Tieferlegung, o.ä.) bitte den Nachweis der Änderungsabnahme oder entsprechende Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mitbringen.
- Bei Autogasanlagen sollte der Gastank mindestens zu 50% gefüllt sein.
Umbauten/Änderungen am Fahrzeug
Wir informieren Sie gerne, welche Unterlagen (z.B. ABE, Teilegutachten, o.ä.) Sie benötigen und was Sie bei bestimmten Kombinationen wie z. B. Alu-Räder in Verbindung mit einem Sportfahrwerk und/oder einem Sonderlenkrad zu beachten haben. Beachten Sie unsere Seite "Eintragungen".